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Kfz-Haftpflichtversicherung mit Teil- oder Vollkasko



Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt den für zulassungspflichtige Fahrzeuge gesetzlich vorgeschriebenen Teil einer Autoversicherung ab, die im Falle von Schadenersatzansprüche gegenüber einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Die meisten Schäden werden durch einen Verkehrsunfall verursacht, an dem der Fahrer eines versicherten Kraftfahrzeuges Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat. 

Es gibt eine Teil- und eine Vollkaskoversicherung. Beide Versicherungen ersetzen Schäden am eigenen Fahrzeug. 

Worin unterscheiden sich die beiden Versicherungen? 

In der Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug versichert gegen Diebstahl, Brand oder Explosion, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Glasbruchschäden, Marderbiss sowie Schäden beim Zusammenstoß mit Haarwild.

In der Vollkaskoversicherung sind Schäden an Ihrem Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle ebenso versichert wie mut- oder böswillige Beschädigungen Ihres Fahrzeugs durch Fremde. Die Vollkasko-Versicherung beinhaltet auch immer automatisch die Teilkasko-Versicherung.

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