Kfz-Haftpflichtversicherung mit Teil- oder Vollkasko
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt den für zulassungspflichtige Fahrzeuge
gesetzlich vorgeschriebenen Teil einer Autoversicherung ab, die im Falle von
Schadenersatzansprüche gegenüber einem Dritten durch den Betrieb eines
Kraftfahrzeugs entstehen. Die meisten Schäden werden durch einen
Verkehrsunfall verursacht, an dem der Fahrer eines versicherten
Kraftfahrzeuges Schuld trägt oder für dessen Folgen er
verschuldensunabhängig einzustehen hat.
Es gibt eine Teil- und eine Vollkaskoversicherung. Beide Versicherungen
ersetzen Schäden am eigenen Fahrzeug.
Worin unterscheiden sich die beiden Versicherungen?
In der Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug versichert gegen
Diebstahl, Brand oder Explosion, unmittelbare Einwirkung von
Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Glasbruchschäden,
Marderbiss sowie Schäden beim Zusammenstoß mit Haarwild.
In der Vollkaskoversicherung sind Schäden an Ihrem Fahrzeug durch
selbstverschuldete Unfälle ebenso versichert wie mut- oder böswillige
Beschädigungen Ihres Fahrzeugs durch Fremde. Die Vollkasko-Versicherung
beinhaltet auch immer automatisch die Teilkasko-Versicherung.